Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseabbruchversicherung

Die Reise wird im Dezember gebucht. In den Flieger steigt man allerdings erst im Juli und spart dank des Frühbucherrabatts. Dazwischen liegen viele Monate, von denen man nie weiß, was alles passieren kann. Da erkrankt der Nachwuchs wenige Tage vor Reisebeginn und hat Windpocken. Der Großvater muss ins Krankenhaus oder ein naher Verwandter verstirbt. Dann ist es meist aus mit dem Traum vom weißen Strand und den Palmen. Vor allem aber: Kurz vor Toresschluss noch zu stornieren, ist extrem teuer. Wenn man Pech hat, erhält man nur wenige Prozent des eigentlichen Reisepreises erstattet. Den Rest schlucken die Stornogebühren.

Für diesen Fall gibt es die Reisekostenrücktrittsversicherung. Sie ersetzt die Kosten für den Urlaub, wenn man ihn aus wichtigen Gründen nicht antreten an. Was die Versicherungsunternehmen unter wichtigen Grünen verstehen, sollte man vorab genau klären. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine Schwangere die Reise aufgrund von Komplikationen nicht antreten kann. Hier bietet sich ein Versicherungsvergleich an. Oft kann die entsprechende Police auch gleich im Reisebüro abgeschlossen werden. Sie lohnt sich vor allem bei teuren Reisen. Handelt es sich lediglich um einen Wochenendausflug, sollte man rechnen, ob die Reisekostenrücktrittsversicherung sich überhaupt rentiert.

Nicht weniger ärgerlich als die Reise gar nicht antreten zu können, ist ein vorzeitiger Abbruch des Urlaubs aus unvorhersehbaren Gründen. Auch hier spielen Krankheit und leider auch der Tod eine große Rolle. Auch für solche Situationen kann man Vorsorge leisten. Viele Versicherungen bieten neben der Rücktrittskosten- deshalb auch eine Reiseabbruchversicherung an. Hier gilt ebenfalls, dass man sich die Konditionen vorher sehr genau ansieht und vergleicht.